Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst insbesondere die oft frontal aufeinander treffenden Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers. Wegen der strukturellen Unterlegenheit des Arbeitnehmers gewährt das Arbeitsrecht diesem einen besonderen Schutz. Dabei sind die Bereiche des Individualarbeitsrechts und des Kollektivarbeitsrecht zu unterscheiden.

Herr Rechtsanwalt Häuser ist seit vielen Jahren in diesem Rechtsgebiet tätig und hat den Fachanwaltskurs für Arbeitsrecht erfolgreich bestanden. Er vertritt sowohl Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber insbesondere in einzelnen Fällen:

  • Kündigung des Arbeitsverhältnisses
  • Fragen zur Entgeltzahlung
  • Betriebsverfassungsrechtliche Probleme