Strafrecht

Das Strafrecht umfasst sämtliche Normen unserer Rechtsordnung, die bestimmte Handlungen verbieten und zur Wahrung der Rechtsordnung unter Strafe stellen. Es ist der gesamte Bereich vom einfachen Ladendiebstahl oder Straßenverkehrsdelikte bis zu Kapitalverbrechen.

Fragen des Strafrechtes können jeden betreffen, sei es ein Jugendlicher und Heranwachsender oder Erwachsener, sei es im Straßenverkehr oder seien es Konflikte zwischen Privatpersonen oder gegenüber dem Staat.

Herr Rechtsanwalt Oliver Andersch und Herr Rechtsanwalt Dirk Häuser sind seit vielen Jahren als Fachanwälte für Strafrecht in diesem Bereich tätig.

Da im Bereich des Strafrechtes erfahrungsgemäß auch häufig kurzfristig ein Hilfe- und Beratungsbedarf besteht, haben wir uns entschieden, unseren Mandanten und potenziellen Mandanten die Möglichkeit zu bieten, uns auch außerhalb unserer üblichen Geschäftszeiten jederzeit telefonisch zu erreichen, und bieten hierfür eine Notfall-Telefonnummer an.

Jugendstrafrecht

Verteidigung im Jugendstrafrecht bedarf sowohl besonderer Sensibilität als auch besonderer Rechtskenntnisse. In Strafverfahren gegen im Sinne des Gesetzes Jugendliche - also 14- bis 18-Jährige, unter besonderen Voraussetzungen auch bis 21-Jährige - werden oft lebensentscheidende Weichen gestellt.

Unsere Arbeit umfasst häufig nicht nur die klassische Verteidigung, sondern auch Hilfen für soziale Betreuung und Eingliederung.

Erwachsenenstrafrecht

In Spezialgebieten wie Wirtschaftsdelinquenz oder Steuerstrafrecht sowie umfangreichen Berufungs- oder Revisionsverfahren kooperiert die Kanzlei mit erfahrenen Spezialisten. Wenn es die Lebenssituation seines Mandanten notwendig macht, helfen wir auch bei der Zusammenarbeit mit Einrichtungen zur Resozialisierung und psychischen Unterstützung.